Steuerliche Aspekte des Deutschlandtickets

Steuervorteile, Zuschüsse, Geltungsbereich

Neue steuerrechtliche Regelungen speziell für das Deutschlandticket gibt es nicht. Die Kosten für ein Jobticket oder einen Zuschuss zum Jobticket kann der Unternehmer als Betriebsausgaben geltend machen.

Gemäß § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Zuschüsse des Arbeitgebers oder dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumte Nutzungsmöglichkeiten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Zuschüsse zum Deutschlandticket/Jobticket oder die zusätzliche verbilligte oder unentgeltliche Bereitstellung des Tickets sind also im Rahmen des § 3 Nr. 15 EStG für den Arbeitnehmer steuerfrei.