PV-Beitragsabschlag: Welche Kinder zählen?

Zum 1. Juli 2023 ist das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ (PUEG) in Kraft getreten. Es berücksichtigt bei der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags die Anzahl der Kinder des Arbeitnehmers.