Abschlussprüfungen beim Kurzarbeitergeld
Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Kurzarbeitergeld (KUG) in Anspruch genommen, um die Zeiten mit coronabedingtem Arbeitsausfall ohne Entlassungen zu überstehen. Auch wenn einige Corona-Sonderregelungen für das KUG noch bis zum 30. Juni 2023 weiter bestehen, beginnt die Bundesagentur für Arbeit (BA) inzwischen mit den Abschlussprüfungen, ob Höhe und Zahlungsdauer berechtigt waren.