Steuerentlastungen – geplante Änderungen

Inlands-Verpflegungspauschalen und Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Anhebung Inlands-Verpflegungspauschalen

Die vom Arbeitgeber steuerfrei erstattbaren inländischen Verpflegungspauschalen sollen wie folgt steigen (§ 9 Abs. 4a EStG i. V. m. § 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG):

  • für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 28 auf 30 EUR;
  • für den An- oder Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, von jeweils 14 auf 15 EUR;
  • für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 14 auf 15 EUR.

Die Neuregelung soll für Dienstreisen ab 1. Januar 2024 gelten (Beispiel 1).

Die Anhebung hat ab 1. Januar 2024 auch Auswirkungen auf die ggf. erforderliche Kürzung der Verpflegungspauschalen, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Auswärtstätigkeit den Arbeitnehmern Mahlzeiten gewährt (siehe nebenstehende Tabelle).

Höherer Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltungen) gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Soweit Zuwendungen aus Anlass solcher Betriebsveranstaltungen den Betrag von 150 EUR je Veranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer – unter den weiteren bisherigen Voraussetzungen – nicht übersteigen, gehören sie künftig nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Anhebung des Freibetrags von 110 auf 150 EUR soll erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024 gelten. Weiterhin sind höchstens zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr begünstigt (Beispiel 2).

Mahlzeitengewährung Auswärtstätigkeit

Kürzung um

Frühstück (20 Prozent)

  6 EUR

Mittagessen (40 Prozent)

12 EUR

Abendessen (40 Prozent)

12 EUR