Künstlersoialabgabe bleibt 2024 unverändert
Der Abgabesatz wird auch im nächsten Jahr weiterhin 5,0 Prozent betragen. Das geht aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 hervor, die am 8. September 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Künstlersozialabgabe zahlt, wer künstlerische und publizistische Leistungen verwertet. Derzeit werden in der Künstlersozialversicherung mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, vergleichbar wie angestellte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Versicherungsbeiträge. Die andere Hälfte wird zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.