Ausschuss für Mutterschutz stellt Regel auf
Um Arbeitgeber beim Schutz ihrer schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen zu unterstützen, hat der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) am 8. August 2023 die erste Regel zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes veröffentlicht. Diese konkretisiert u. a. die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation und Information durch die Arbeitgeber. Auch unzulässige Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen der schwangeren oder stillenden Frauen werden thematisiert.
Die Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen ist Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung, die jeder Arbeitgeber für seine Beschäftigten durchzuführen hat (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Ziel der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz ist es, eventuelle Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung zu ermitteln.