Steuerentlastungen – geplante Änderungen
Wegfall Fünftelregelung und Pauschgrenze für Gruppenunfallversicherung
Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug entfällt
Bis dato kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Da die Anwendung der sog. Fünftelregelung für Arbeitgeber kompliziert ist, soll sie für den Lohnsteuerabzug ab 2024 gestrichen werden. Die Tarifermäßigung können die Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen.
Wegfall Pauschalierungsgrenze für Gruppenunfallversicherung
Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung bislang nur mit 20 Prozent pauschal versteuern, wenn der Durchschnittsbeitrag je Arbeitnehmer ohne Versicherungssteuer 100 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Grenzbetrag soll aufgehoben werden. Die Neuregelung gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024.
Die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b Abs. 3 EStG ist bisher nicht zulässig, wenn der steuerpflichtige Durchschnittsbeitrag – ohne Versicherungsteuer – 100 EUR jährlich übersteigt. Wird bei einer Gruppenunfallversicherung der Durchschnittsbeitrag von 100 EUR überschritten, ist der gesamte Betrag bei den versicherten Arbeitnehmern dem individuellen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Der Arbeitgeber muss also bislang bei einer Beitragsänderung und/oder einer Änderung der Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer immer prüfen, ob die Pauschalbesteuerung noch zulässig ist (Beispiel 3).