Vaterschaftsurlaub ab 2024 geplant
Erst ab dem kommenden Jahr soll es für den Vater, bzw. für den zweiten Elternteil in den ersten zwei Wochen nach der Geburt des Babys eine bezahlte Freistellung von der Arbeit – den sog. Vaterschaftsurlaub – geben. Das Bundesfamilienministerium plant hierzu eine entsprechende gesetzliche Regelung, die im Mutterschutzgesetz verankert sein soll. Mit dem Gesetzesvorhaben setzt Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie (Richtlinie der EU zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige) um. Noch ist offen, wie der Vaterschaftsurlaub finanziert und welcher Anteil von den Arbeitgebern übernommen werden soll.
Ziel der Regelung soll sein, Eltern in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit zu unterstützen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.