Änderungen bei den Programmablaufplänen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für die maschinelle Berechnung und Erstellung von Lohnsteuertabellen neue Programmablaufpläne veröffentlicht, die ab dem 1. April 2023 anzuwenden sind.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für die maschinelle Berechnung und Erstellung von Lohnsteuertabellen neue Programmablaufpläne veröffentlicht, die ab dem 1. April 2023 anzuwenden sind.