Ukraine-Hilfe: FAQs zu steuerlichen Maßnahmen
Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, werden von der Bevölkerung und von vielen Unternehmen persönlich und finanziell unterstützt. Um dieses gesellschaftliche Engagement anzuerkennen, hatte das Bundesfinanzministerium mit mehreren seiner BMF-Schreiben steuerliche Maßnahmen bekanntgegeben. Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Arbeitgeber können beispielsweise bis Ende 2023 steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen an ihre Arbeitnehmer leisten, wenn diese durch den Krieg in der Ukraine unmittelbar selbst geschädigt sind. Dies gilt analog für Leistungen zur Unterstützung der Angehörigen der Arbeitnehmer.
Das BMF hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu den steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt. Diese betreffen das gesellschaftliche Engagement, die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sowie die Unterstützungen an Arbeitnehmer. Die FAQs werden fortlaufend aktualisiert und sind auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.