Steuerfreie Überlassung von Smartphone und PC
Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebliche Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte zur Verfügung, ist diese Nutzung steuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat hierzu in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen, die Arbeitgebern für die Praxis neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.