Beitragskorrektur nach Rückforderung von KUG

Viele Unternehmen konnten während der Corona-Pandemie durch KUG Arbeitsplätze sichern. Wird das KUG von der Bundesagentur für Arbeit aufgrund der Ergebnisse der Abschlussprüfung rückwirkend zurückgefordert, müssen Arbeitgeber für Abrechnungszeiträume ab Januar 2023 Beiträge und Meldungen korrigieren.