Abschlussprüfungen beim Kurzarbeitergeld
Viele Unternehmen mussten in den vergangenen Jahren Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, um die Zeiten mit coronabedingtem Arbeitsausfall ohne Entlassungen zu überstehen. Auch wenn einige Sonderregelungen noch bis zum 30. Juni 2023 weiter bestehen, führt die Bundesagentur für Arbeit inzwischen Abschlussprüfungen durch, ob Anspruchshöhe und -dauer berechtigt waren.