Telefonische Krankschreibung bis Ende März
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert. Arbeitnehmer, die unter leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich auch weiterhin telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die Regelung war ursprünglich bis 30. November 2022 befristet und wurde aufgrund der Erkältungs- und Grippesaison sowie der weiterhin auftretenden Coronainfektionen verlängert.
Voraussetzung für eine telefonische Krankschreibung ist eine eingehende telefonische Befragung durch einen niedergelassenen Arzt. Sind die Krankheitssymptome noch nicht abgeklungen, ist eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Kalendertage möglich. Durch die telefonische Krankschreibung sollen volle Wartezimmer in den Arztpraxen vermieden und damit v. a. Risikogruppen vor Infektionen geschützt werden.