Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, wird ab 2024 von 8 auf 9 EUR angehoben.

Bei der sog. Ein-Prozent-Regelung bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), ist nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und bei der Fahrtenbuchregelung nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Dies gilt bisher jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 EUR beträgt. Dieser Höchstbetrag wird auf 70.000 EUR angehoben, und zwar für Elektro-Pkw, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden bzw. werden.

Nach § 19 Abs. 2 EStG bleibt von Versorgungsbezügen ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Versorgungsbezüge) steuerfrei. Der anzuwendende Prozentwert wird nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern nur noch in jährlichen Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert. Der Höchstbetrag sinkt um jährlich 30 EUR und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um jährlich 9 EUR.

Bisher kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Da dieses Verfahren für Arbeitgeber aufwendig ist, wird es gestrichen. Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren beim Wohnsitzfinanzamt geltend machen. Die Regelung gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.

Der bisher zu beachtende Grenzbetrag in Höhe von 100 EUR bei der Pauschalierung der Lohnsteuer für die Beiträge für eine sog. Gruppenunfallversicherung wird abgeschafft.

Aktuelles aus dem Lohnsteuerrecht

Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz hat den Vermittlungsausschuss und den Bundestag im Februar 2024 passiert. Es sind im Vergleich zu den vorherigen Gesetzesfassungen einige Änderungen vorgenommen worden. Das Gesetz wurde am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet und am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Auch die Lohnsteuer ist von einigen Regelungen betroffen. Nebenstehend ein kurzer Überblick.