Wechsel zum SV-Meldeportal
Am 4. Oktober 2023 ist das SV-Meldeportal an den Start gegangen. Seitdem können alle Arbeitgeber oder deren Dienstleistungspartner nach der Registrierung die neue Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern nutzen. Im Zuge dessen steht seit Jahresbeginn die Ausfüllhilfe sv.net nur noch in einem eingeschränkten Funktionsumfang zur Verfügung und sollte ursprünglich Ende Februar 2024 endgültig abgeschaltet werden.
Um allen Anwendern von sv.net einen geordneten Übergang zum SV-Meldeportal zu ermöglichen, haben die Sozialversicherungsträger kurzfristig beschlossen, die Frist für die Abschaltung der Ausfüllhilfe noch einmal bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Nutzer, die den Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal bis zu diesem Termin durchführen, zahlen für 2024 keine Nutzungsgebühr, d. h. erst für Registrierungen ab dem 1. Juli 2024 fällt sofort die Nutzungsgebühr an. Alle sv.net-Anwender, die noch auf das SV-Meldeportal wechseln wollen, sollten sich nun schnell registrieren.