Pflegeversicherung: Elterneigenschaft nachweisen

Neue Meldungen mit Abonnement-Funktion

Arbeitgeber haben künftig bei Beginn und Ende einer in der Pflegeversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigung eine elektronische Meldung über das Entgeltabrechnungssystem oder eine maschinelle Ausfüllhilfe an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu erstatten. Geplant ist, dass die neuen Meldungen zu den bestehenden Meldepflichten nach der DEÜV hinzukommen, also zusätzlich zu den regulären An- und Abmeldungen zu übermitteln sind. Davon, den Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeber zu minimieren, kann also nur bedingt die Rede sein – im Gegenteil: neue bürokratische Lasten werden Einzug halten.

Nach der Anmeldung zu Beschäftigungsbeginn erhalten Arbeitgeber eine Initialmeldung mit den Angaben zu Kindern sowie über den gesamten Beschäftigungsverlauf hinweg elektronische Änderungsmitteilungen als Abonnement, ohne dass weitere Anfragen erforderlich sind. Das automatisierte Push-Verfahren meldet also Änderungen bei der Elterneigenschaft oder der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses. Das Prozedere ähnelt dem des ELStAM- Verfahrens für die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Die erstmalige Rückmeldung der Kinderdaten per Initialmeldung soll grundsätzlich so frühzeitig erfolgen, dass sie bei der ersten Entgeltabrechnung für den Beschäftigten berücksichtigt werden kann. Damit sollen Rückrechnungen vermieden werden.