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Kapitalbeteiligung für Mitarbeiter attraktiver
Zum 1.1.2024 ist das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, das u.a. Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit sich bringt durch den Ausbau der Steuerbefreiung für Vermögensbeteiligungen und die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der Vermögensbeteiligung erst zu einem späteren Zeitpunkt versteuern zu müssen.