Rentensteigerung zum 1. Juli 2024

Die Renten in West- und Ostdeutschland steigen zum 1. Juli 2024 erstmals in einheitlicher Höhe.

Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Rentner, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, mehr Geld. Die Rentenbezüge steigen in Westdeutschland und in Ostdeutschland einheitlich um 4,57 Prozent. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent.

Mit der Erhöhung steigt der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Das geht aus den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund hervor. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat.

Hintergrund:

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2023 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor demografiebedingt mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, wirkt sich der sogenannte Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Mit einer Niveauschutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich ein rechnerischer aktueller Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das – derzeit nur bis zum 1. Juli 2025 geltende – Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ganz knapp unterschritten. Daher greift die Niveauschutzklausel und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Sachgeschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde können pauschal mit 30 Prozent vom Zuwendenden versteuert werden. Der BFH hat sich mit der Frage...

Arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen können ggf. steuerfrei bleiben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich...

Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU haben eine neue Richtlinie (7212/24) zur sogenannten Plattformarbeit...

Bei einem Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit muss nicht nur das Grundgehalt, sondern auch eine vom Arbeitgeber gewährte Leistungszulage entsprechend...

Arbeitnehmerinnen werden gegenüber ihren männlichen Kollegen nicht nur beim Grundgehalt, sondern auch bei Bonuszahlungen benachteiligt. Das zeigt eine...

Homeoffice ist in Deutschland fest verankert. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Umfrage des ifo Instituts. Demnach arbeitete im Februar 2024 rund...

weitere News