AU-Bescheinigung jetzt verpflichtend digital

Ab 2023 wird der elektronische Datenaustausch der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) auch für Arbeitgeber verpflichtend. Damit dies gelingen kann, muss das Vorverfahren mit den Ärzten reibungslos funktionieren. Der aktuelle Umsetzungsstand sowie die sich auf Folgeprozesse ergebenden Auswirkungen sollen nachfolgend beleuchtet werden.