Sachbezugswerte 2022
Die Sachbezugswerte für das Jahr 2022 stehen fest. Grundlage hierfür ist die „Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung". Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und steigen im Vergleich zu 2021 leicht an. Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt ab dem 1. Januar 2022 270 EUR monatlich. Für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit müssen also dann 1,87 EUR für ein Frühstück und 3,57 EUR für ein Mittag- oder Abendessen angesetzt werden. Der Sachbezugswert für Unterkunft und Mieten beträgt ab dem 1. Januar 2022 241 EUR monatlich bzw. 8,03 EUR pro Kalendertag. Nach wie vor kann der Wert der Unterkunft aber auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.