Neue Unternehmensnummern ab 2023

Alle Unternehmen in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmernummer. Diese ersetzt die bisherige trägerspezifische Mitgliedsnummer. Ziel der bundesweit einheitlichen Unternehmernummer ist, die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zu beschleunigen und zu vereinfachen. Unternehmen sollen perspektivisch mithilfe der Nummer, die zur Identifikation der Firma dient, mehr und mehr Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung über ein digitales Konto abfragen können. Arbeitgeber benötigen ihre Unternehmernummer, um in Zukunft ihre Stammdaten abzufragen oder UV-Lohnnachweise und UV-Jahresmeldungen zu übermitteln.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen informieren ab Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel. Erhalten Arbeitgeber mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger, in denen unterschiedliche Unternehmernummern genannt sind, sollten sie sich umgehend zur Klärung an einen der Träger wenden. Die neuen Unternehmensnummern bestehen aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten 12 Stellen sind die eigentliche Unternehmernummer, die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen (001, 002, 003 etc.). Weitere Informationen können einem Fragen-Antworten-Katalog der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entnommen werden.