Steuerliche Praxisfragen zum Homeoffice
Steuerfreie Arbeitgebererstattungen
Arbeitgeber können grundsätzlich weder die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer des Arbeitnehmers noch die Homeoffice-Pauschale/Tagespauschale steuerfrei erstatten. Es fehlt an einer zum Werbungskostenabzug korrespondierenden Steuerbefreiungsvorschrift in § 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). In diesem Zusammenhang gilt Folgendes:
- Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die berufliche Nutzung im Homeoffice Arbeitsmittel wie PC oder Drucker zur Verfügung, stellt dies keinen Arbeitslohn dar.
- Wird dem Mitarbeiter etwa ein Dienst-PC oder ein dienstliches Handy auch zur Privatnutzung überlassen, ist diese Nutzungsüberlassung steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG).
- Will der Arbeitgeber dagegen einen Heizkosten-/Energiekostenzuschuss zahlen, ist dieser mangels aktueller Steuerbefreiungsvorschrift steuerpflichtig.
- Der Arbeitgeber kann die dem Arbeitnehmer bei ihm zu Hause entstandenen beruflich veranlassten Aufwendungen für Telekommunikation in gewissem Rahmen, ggf. bis zu 20 EUR monatlich, steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 50 EStG).