UV-Index
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz
Schutz vor Hautkrebs bei der Arbeit
Arbeitgeber in der Verantwortung
Sonnenschutz ist nicht nur in der Freizeit, sondern auch bei der Arbeit wichtig. Der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge führt die UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien weltweit jährlich zu etwa 19.000 Todesfällen durch weißen Hautkrebs – die Todesfälle haben sich von 2000 bis 2019 verdoppelt. Als Gründe werden der Klimawandel sowie Veränderungen im Agrar- und Bausektor vermutet. Die Forderung der WHO: Arbeiter sollten bei der Arbeit im Freien schon in jungem Alter vor der UV-Strahlung geschützt werden, beispielsweise durch Sonnencreme, breitkrempige Kopfbedeckungen sowie lange Hosen und Ärmel. In Deutschland arbeiten rund sieben Millionen Menschen im Freien und sind dadurch der UV-Strahlung ausgesetzt, so eine Einschätzung der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) – umso wichtiger ist es, frühzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.
Arbeitgeber haben aufgrund ihrer Fürsorgepflicht auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu achten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bei der auch die UV-Strahlenexposition bewertet werden muss. Dies gilt v. a. für Mitarbeiter, die regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind oder zur Mittagszeit (11 bis 15 Uhr) bei besonders intensiver UV-Belastung im Freien arbeiten müssen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und über Gesundheitsrisiken aufzuklären, zu denen auch die Sonneneinstrahlung gehört.
Hautkrebs als Berufskrankheit
Seit dem Jahr 2015 sind bestimmte Formen des hellen Hautkrebses in die Liste der Berufskrankheiten (BK 5103) aufgenommen worden. Zu den betroffenen Berufen gehören z. B. Bauarbeiter, Landwirte, Gärtner, Straßenarbeiter, Bademeister, Handwerker und Postboten. Hautkrebs gehört mittlerweile zu den häufigsten Berufserkrankungen. Im Jahr 2020 gab es der DGUV zufolge 6.600 Fälle – Tendenz steigend.