
Praxistipp
Es ist sinnvoll, die Arbeit im Homeoffice durch einen Anhang zum Arbeitsvertrag zu regeln, in dem dann auch weitere Details wie Büroausstattung, Kostenregelungen, Datenschutzaspekte etc. festgelegt werden können.
Arbeitsrechtliche Fragen zum Homeoffice
Keine Verpflichtung zur Arbeit im eigenen Haus
Grundsätzlich gilt, dass Arbeiten im Homeoffice ohne Einverständnis der Beschäftigten vom Arbeitgeber nur in Notfällen durchgesetzt werden kann. Erforderlich ist immer die Zustimmung des Mitarbeiters, die schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages eingeholt, aber auch später durch eine gesonderte Vereinbarung erteilt werden kann. Der Arbeitgeber kann seine Beschäftigten also nicht zwingen, zu Hause zu arbeiten. Im Streitfall haben die Mitarbeiter auch die Arbeitsgerichte auf ihrer Seite, die den fließenden Übergang zwischen Arbeit und Freizeit teilweise kritisch sehen und Mitarbeiter sogar davor schützen wollen, den Kontakt zu Kollegen zu verlieren oder für Betriebsrat und Gewerkschaften schlecht erreichbar zu sein (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2018, 17 Sa 562/18). Keine Probleme haben Arbeitgeber hingegen immer dann zu befürchten, wenn
- der Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält,
- eine Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber das Recht gibt, Homeoffice-Tätigkeiten anzuordnen,
- der Mitarbeiter auch ohne spezielle Regelung einverstanden ist, zu Hause zu arbeiten.