Energiepreispauschale soll Arbeitnehmer entlasten

Die Folgen der Corona-Pandemie und des Kriegsgeschehens in der Ukraine haben erhebliche Auswirkungen auch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland. Im September 2022 sollen Arbeitgeber einmalig eine sog. Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 EUR an die Arbeitnehmer auszahlen. Die Refinanzierung für Arbeitgeber soll über Entnahmen aus dem Lohnsteueraufkommen erfolgen.