Brandschutz im Betrieb

Fluchtwege und "Fehlerquelle" Mensch

Fluchtwege – ein Kapitel für sich

Die Breite von Fluchtwegen berechnet sich nach der Anzahl der Personen im Gebäude. Bei bis zu 5 Personen beträgt sie nur 87,5 Zentimeter und steigt bei mehr als 300 Personen bis auf 240 Zentimeter. Auch müssen sich alle Türen in Fluchtrichtung öffnen lassen. Unter bestimmten Umständen wird ein Flucht- und Rettungswegeplan und/oder eine Brandschutzordnung benötigt; beide Dokumente müssen jedem Mitglied der Belegschaft bekannt sein.

Zudem muss je nach Landesbauordnung und/oder Betriebsstättenverordnung ein Brandschutzbeauftragter bestellt und weitergebildet werden, der auf die Einhaltung der Vorgaben z. B. bei Rauchmeldern, Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und Fluchtwegen samt Beschilderung achtet und v. a. die regelmäßige Wartung veranlasst. Seine Aufgaben sind in der Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03 der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V. beschrieben.

„Fehlerquelle“ Mensch

Nicht nur Brände, sondern auch Fehler bei deren Bekämpfung und bei der Rettung von Menschen gehen oft auf menschliches Versagen zurück. Deshalb gehören regelmäßige Evakuierungsübungen zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers. Eine bestimmte Frequenz für diese Übungen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, je nach Branche und Brandgefahr empfehlen Experten etwa jedes halbe Jahr eine Übung abzuhalten.

In Schulungen sollten die Mitarbeiter sowohl Anweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen und der korrekten Lagerung von brennbaren Stoffen erhalten als auch allgemeine Betriebsanweisungen, wie Brandgefahren zu reduzieren und Feuerlöscheinrichtungen zu bedienen sind.