Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobs sollen erhöht werden

Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR soll auch die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) von 450 EUR auf 520 EUR steigen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Geringfügigkeitsgrenze zukünftig dynamisiert gestaltet werden und sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Erhöhung des Mindestlohns ab 1. Oktober 2022 auf 12 EUR steigt die Geringfügigkeitsgrenze somit auf 520 EUR an (10 Stunden x 12 EUR x 13 Wochen : 3 Monate).

Gleichzeitig soll die obere Grenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) zum 1. Oktober 2022 von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben werden. Ziel ist es, die Hürden zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu reduzieren. Dazu soll es weitere Entlastungen für Arbeitnehmer im unteren Übergangsbereich geben.

Die ursprünglich vorgesehene Verschärfung der Arbeitszeitdokumentationspflichten bei geringfügigen Beschäftigungen sind vorerst ausgesetzt und als Prüfauftrag an das Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium gegeben worden. Diese sollen zunächst analysieren, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann.