Rentner: mehr Flexibilität durch neue Hinzuverdienstregeln

Immer mehr Beschäftigte entscheiden sich für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Die seit dem 1. Januar 2023 geltenden Regelungen ermöglichen dies, weil die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner weggefallen ist und die Grenzen für Erwerbsminderungsrentner deutlich erhöht wurden. Die Deutsche Rentenversicherung hat aktuell auf die seit Jahresbeginn maßgebenden Regelungen hingewiesen.

Beschäftigte können seit Jahresbeginn unbegrenzt zu ihrer Altersrente hinzuverdienen – auch, wenn sie eine vorgezogene Altersrente beziehen. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können sie „normal“ weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens in der Beschäftigung. Die (weggefallenen) Hinzuverdienstregelungen gelten in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten müssen Arbeitnehmer ab 2023 die Rentenversicherung auch nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informieren.

Diese Regelung eröffnet auch Arbeitgebern neue Gestaltungsmöglichkeiten zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer im Kontext des Fachkräftemangels.

Für Erwerbsminderungsrentner wurden die Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht, was auch für diesen Personenkreis flexiblere Beschäftigungsmöglichkeiten ermöglicht. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro (2024: 37.117,50 Euro), bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro (2024: 18.558,75 Euro). Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.

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