Gesetzentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen.

Der Gesetzentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz soll durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket den deutschen Finanzstandort stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern.

Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Um ihre innovativen Ideen und neue Technologien erfolgreich auf den Markt zu bringen, sind Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU in Deutschland jedoch auf engagierte Mitarbeiter angewiesen. Mit attraktiven Regelungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz die deutsche Wirtschaft im Fachkräftewettbewerb stärken.

Beschäftigte sollen künftig auch finanziell besser an der Entwicklung ihres Unternehmens teilhaben. Der Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll von bislang 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro erhöht (§ 3 Nr. 39 EStG) und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau gehoben werden. Der Freibetrag kann zudem auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden.

Die parlamentarischen Beratungen in Bundestag und Bundesrat bleiben abzuwarten.

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